wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.2015
L 11 R 5165/13 -

Keine Versicherungs­pflicht für Museumsführer

Museumsführer können auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses als selbstständig Tätige beschäftigt werden

Museumsführer können auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses als selbstständig Tätige beschäftigt werden. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem Grundsatzurteil und hob damit den von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg nach einer Betriebsprüfung bei einem Mannheimer Museum erlassenen Beitragsbescheid insoweit auf.

Die Richter des Landessozialgerichts Baden-Württemberg verwiesen in ihrer Entscheidung darauf, dass Museumsführer grundsätzlich als abhängig Beschäftigte oder als freie Mitarbeiter ihrer Tätigkeit nachgehen könnten. Ob eine abhängige und damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliege, sei nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung zu beurteilen.

Museum hatte gegenüber Museumsführer kein Weisungsrecht

Im Fall der Mannheimer Museumsführer spreche bereits das zugrundeliegende Vertragsverhältnis für eine selbstständige Berufsausübung. Danach habe ein Weisungsrecht des Museums gegenüber den Museumsführern nicht bestanden. Das Museum habe keine Möglichkeit gehabt, den Museumsführern einseitig bestimmte Aufgaben zuzuweisen und sie für die Führungen einzuteilen. Dem habe auch das tatsächliche Tätigkeitsbild entsprochen. Die Museumsführer hätten ihre Führungskonzepte in Eigenregie erarbeitet und als Dienstleistung angeboten, ohne an Weisungen des Museums gebunden zu sein. Durch die Führungen würden Ausstellungsobjekte erläutert und in einen geschichtlichen oder technischen Kontext gestellt. Dies stelle eine eigenständige Leistung der Museumsführer dar, die gerade nicht durch Organisation oder Weisung des Museums vermittelt werde.

Vorinstanz qualifiziert Mitarbeiter des Museums durchweg als abhängig beschäftigt

In erster Instanz hatte das Sozialgericht Mannheim die Mitarbeiter des Museums noch durchweg als abhängig beschäftigt qualifiziert. Das erstinstanzliche Urteil hatte allerdings neben den Museumsführern auch Vorführer, Tutoren, Betreuer von Kindergeburtstagen und Mitarbeiter für Laborangebote betroffen. Insgesamt hatten Beitragsforderungen und Säumniszuschläge in Höhe von gut 160.000 Euro im Streit gestanden. Die das Museum betreibende Stiftung hatte das Urteil des Sozialgerichts Mannheim jedoch nur im Hinblick auf die Museumsführer mit der Berufung angegriffen und damit vor dem Landessozialgericht in Stuttgart Erfolg. Für die übrigen Beschäftigten ist die erstinstanzliche Entscheidung rechtskräftig geworden.

Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)

Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung

§ 28 p SGB IV - Prüfung bei den Arbeitgebern

(1) Die Träger der Rentenversicherung prüfen bei den Arbeitgebern, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach diesem Gesetzbuch, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen, ordnungsgemäß erfüllen; sie prüfen insbesondere die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen (§ 28a) mindestens alle vier Jahre. Die Prüfung soll in kürzeren Zeitabständen erfolgen, wenn der Arbeitgeber dies verlangt. Die Einzugsstelle unterrichtet den für den Arbeitgeber zuständigen Träger der Rentenversicherung, wenn sie ein alsbaldige Prüfung bei dem Arbeitgeber für erforderlich hält. Die Prüfung umfasst auch die Entgeltunterlagen der Beschäftigten, für die Beiträge nicht gezahlt wurden. Die Träger der Rentenversicherung erlassen im Rahmen der Prüfung Verwaltungsakte zur Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung einschließlich der Widerspruchsbescheide gegenüber den Arbeitgebern; [...]

Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)

Gemeinsame Vorschrift für die Sozialversicherung

§ 7 SGB IV - Beschäftigung

(1) Beschäftigung ist die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.

[...]

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2015
Quelle: Landessozialgericht Baden-Württemberg/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Baden-Wuerttemberg_L-11-R-516513_Keine-Versicherungspflicht-fuer-Museumsfuehrer.news20678.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 20678 Dokument-Nr. 20678

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.