wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20.04.2010
L 11 KR 2307/07 -

Krankenkasse muss Kosten für Immunbalancetherapie nicht übernehmen

Therapie nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss zur Behandlung der Erkrankung genehmigt

Eine Krankenkasse ist nicht dazu verpflichtet, einem Versicherten die Kosten für eine Immunbalancetherapie zu erstatten. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg.

Im zugrunde liegenden Streitfall unterzog sich ein 28jähriger Versicherter nach einer Infektion mit einem Epstein-Barr-Virus zur Behandlung eines bestehenden chronischen Erschöpfungssyndroms einer Immunbalancetherapie. Die Kosten für die Therapie wollte er von seiner Krankenkasse erstattet bekommen.

Gerichte lehnen Erstattung der Therapiekosten ab

Dies sah das Landessozialgericht Baden-Württemberg anders und lehnte einen Anspruch auf Erstattung der bislang dafür aufgewendeten Kosten von rund 73.000,- € in Übereinstimmung mit dem Sozialgericht Heilbronn ab.

Zweifel an Wirksamkeit der Therapie

Es sei bereits zweifelhaft, ob der angewandten Therapiemethode überhaupt ein nachvollziehbares theoretisches Konzept ihrer Wirksamkeit zugrunde liege. Denn bei den vom behandelnden Arzt hauptsächlich verordneten Präparaten handele es sich solche, mit denen sich nach dem Werbeauftritt der Herstellerfirma eine Vielzahl unterschiedlichster Erkrankungen therapieren lasse.

Erkrankung des Klägers nicht lebensbedrohlich

Jedenfalls aber scheitere die Kostenerstattung daran, dass die angewandte Therapie nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss zur Behandlung der Erkrankung genehmigt worden sei und Ausnahmen von Genehmigungserfordernis nicht vorliegen würden. Dies gelte entsprechend für die verordneten Medikamente, soweit es sich nicht ohnehin nur um Nahrungsergänzungsmittel handle, die von der Krankenkasse als Lebensmittel ohnehin nicht zu erstatten seien. Auch eine notstandsähnliche Krankensituation habe nicht vorgelegen, da die Erkrankung des Klägers nicht lebensbedrohlich sei.

§ 27 Krankenbehandlung SGB V

(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Krankenbehandlung umfasst

1. Ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung,

...

3. Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln

...

§ 2 Leistungen SGB V

(1) Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden. ... . Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2010
Quelle: ra-online, LSG Baden-Württemberg

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Baden-Wuerttemberg_L-11-KR-230707_Krankenkasse-muss-Kosten-fuer-Immunbalancetherapie-nicht-uebernehmen.news9837.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9837 Dokument-Nr. 9837

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.