kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wer die Tür eines geparkten Fahrzeugs zur Straßenseite hin öffnen will, muss sich zunächst vergewissern, dass sich kein Verkehr nähert. Die Sorgfaltsanforderungen des § 14 StVO gelten für alle Handlungen, die mit dem Vorgang des Aussteigens in Verbindung stehen. Erst mit Verlassen der Fahrbahn kann dieser Vorgang als beendet angesehen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden hervor.
Im vorliegenden Fall kam es zu einer Kollision eines am Straßenrand geparkten Fahrzeugs mit einem sich nähernden Daimler-Chrysler, nachdem der Halter des geparkten Fahrzeugs die Tür zur Fahrbahnseite hin geöffnet hatte. Der Halter des stehenden Pkw klagte daraufhin gegen den Fahrer auf Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 4.238 Euro.
Nach Auffassung des Landgerichts Wiesbaden könne der Fahrer des Daimler-Chrysler nicht gemäß § 17 Abs. 3 StVG für den Unfall in
Der Kläger habe hingegen gegen die Verhaltensmaßregeln des § 14 StVO verstoßen, indem er die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Wiesbaden (vt/st)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Wiesbaden_9-S-1611_Keine-Haftung-nach-Kollision-mit-Fahrertuer-eines-geparkten-Pkw~N12935
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 12935
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.