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Fällt die Heizungsanlage in den Sommermonaten aus, berechtigt dieser Umstand einen Mieter nicht zu einer Mietminderung. Dies hat das Landgericht Wiesbaden entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter die Miete gemindert, weil die
Das Landgericht Wiesbaden führte in seiner Entscheidung aus, dass in den Sommermonaten die Mietsache durch einen Ausfall der
Der Fall wäre allerdings dann anders zu beurteilen, wenn an die
Das Landgericht Wiesbaden präzisierte, dass die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Wiesbaden (zt/WM 90, 71/pt)
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Dokument-Nr. 13989
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