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Landgericht Hannover, Urteil vom 19.12.1979
11 S 296/79 -

20 % Mietminderung bei Nichtbeheizbarkeit des Schlafzimmers im Februar

Rohrbruch führt zum Heizungsausfall im Schlafzimmer

Ein Mieter, der im Wintermonat Februar sein Schlafzimmer nicht beheizen kann, darf die Miete um 20 % mindern. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Hannover hervor.

Im zugrunde liegenden Fall gab es einen Rohrbruch, der dazu führte, dass ein Mieter sein Schlafzimmer nicht mehr beheizen konnte. Deshalb konnten auch die Wände nicht richtig austrocknen. Der Mieter zeigte dem Vermieter den Mietmangel im Januar 1979 an. Im Februar 1979 minderte der Mieter wegen des Mangels die Miete.

Gericht: 20 % Mietminderung angemessen und ausreichend

Das Landgericht Hannover entschied, dass der Mieter wegen des Mangels die Miete um 20 % kürzen dürfe. Unter Berücksichtigung des extrem kalten Winterwetters im Februar 1979 sei eine Mietminderung von 20 % angemessen und ausreichend, stellte das Gericht fest.

Die Entscheidung ist aus dem Jahre 1979 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Hannover (zt, pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 1980, 130Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1980, Seite: 130

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

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Dokument-Nr.: 12494 Dokument-Nr. 12494

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