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Das Landgericht Trier hat entschieden, dass Produkte, die nicht aus (tierischer) Milch hergestellt werden, nicht als "Käse" oder "Cheese" vermarktet werden dürfen.
Im zugrunde liegenden Streitfall untersagte das Landgericht Trier einem auf vegane und vegetarische Kost spezialisierten Betrieb aus der Eifel im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, einige ihrer Produkte unter der Bezeichnung "Käse" beziehungsweise "Cheese" zu vermarkten.
Hierdurch werde gegen Europäisches Recht (EU-VO 1308/2013) verstoßen, nach der die Bezeichnung als
Der Umstand, dass durch erläuternde Zusätze in der näheren
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2016
Quelle: Landgericht Trier/ra-online
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Dokument-Nr. 22436
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