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Wer nach einem Verkehrsunfall ein Ersatzfahrzeug anmietet, kann die zusätzlichen Kosten für eine Winterbereifung des Fahrzeugs grundsätzlich nicht erstattet verlangen. Denn eine Pflicht zur Winterbereifung gibt es nicht. Dies hat das Landgericht Trier entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob ein Unfallgeschädigter die Zusatzkosten für die
Das Landgericht Trier verneinte ein Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.08.2014
Quelle: Landgericht Trier, ra-online (zt/NJW-RR 2014, 34/rb)
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Dokument-Nr. 18609
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