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Landgericht Köln, Urteil vom 13.08.2013
11 S 374/12 -

Mietwagenkosten aufgrund Verkehrsunfall: Mehrkosten für Winterbereifung sind erstattungsfähig

Erforderlichkeit der Winter­bereifungs­kosten ergibt sich aus Pflicht zur Winterbereifung

Aufgrund der Pflicht zur Ausstattung des Fahrzeugs mit Winterreifen bei Eis, Schnee und Matsch sind die dadurch entstandenen Mehrkosten im Rahmen der Anmietung eines Wagens voll erstattungsfähig. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall bestand unter anderem Streit darüber, ob der Geschädigte eines Verkehrsunfalls nach Anmietung eines Ersatzfahrzeuges berechtigt ist, die Mehrkosten für die Winterbereifung ersetzt zu verlangen. Das Amtsgericht Köln verneinte dies. Nunmehr musste sich das Landgericht Köln mit der Frage beschäftigen.

Erstattungsfähigkeit der Winterbereifung

Nach Ansicht des Landgerichts Köln seien die Kosten für die Winterbereifung des Mietwagens voll erstattungsfähig gewesen. Denn es sei zu beachten gewesen, dass nach der Straßenverkehrsordnung die Winterbereifung bei Eis, Schnee und Matsch vorgeschrieben war. Verlangt nunmehr die Mietwagenfirma einen Aufschlag für die Winterbereifung, so seien diese Mehrkosten für den Geschädigten erforderlich. Der Aufschlag sei zudem gerechtfertigt. Denn Winterreifen gehören nicht zur Erstausstattung eines Fahrzeugs.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2014
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Köln, Urteil vom 18.07.2012
    [Aktenzeichen: 261 C 78/12]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2014, 413Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2014, Seite: 413
  • NZV 2014, 230Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2014, Seite: 230

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