kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wird ein Polizeibeamter in mundartlicher Weise als "Bulle" bezeichnet, so liegt darin keine Herabsetzung des Polizisten und daher keine strafbare Beleidigung (§ 185 StGB). Zudem liegt keine vorsätzliche Beleidigung vor, wenn lediglich eine rhetorische Frage im Zustand der Schlaftrunkenheit beantwortet wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Regensburg hervor.
Lesetipp - refrago:
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwei Polizeibeamte suchten im November 2004 ein Anwesen auf. Nachdem sie an der Haustür geläutet und die Hausherrin schlaftrunken die Tür geöffnet hatte, erschien die Tochter der Hausherrin und fragte: "San däs d` Bullen?". Daraufhin antwortete die Mutter an ihre Tochter gerichtet: "Ja, des san d` Bullen.". Aufgrund dieses Vorfalls wurde gegen die Hausherrin Anklage wegen
Das Landgericht Regensburg verneinte eine
Zudem sei nach Ansicht des Landgerichts ohnehin nicht davon auszugehen gewesen, dass die Angeklagte die Polizeibeamten vorsätzlich beleidigen wollte. Denn zum einen habe sie sich nicht unmittelbar an die Polizisten gewandt, sondern habe die rhetorische Frage ihrer Tochter beantwortet. Zum anderen hab sie schlaftrunken und damit ohne jede Überlegung den von ihrer Tochter benutzten Begriff "Bulle" verwendet.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2014
Quelle: Landgericht Regensburg, ra-online (zt/NJW 2006, 629/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Regensburg_3-Ns-134-Js-9745804_Keine-strafbare-Beleidigung-bei-mundartlicher-Bezeichnung-eines-Polizisten-als-Bullen~N17802
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 17802
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.