kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wird ein uniformierter Polizeibeamter als "Clown" bezeichnet, so stellt dies eine strafbare Beleidigung dar. Stellt sich die Äußerung zudem als bloße Schmähkritik heraus, ist sie von der Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) nicht gedeckt. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.
Lesetipp - refrago:
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Fahrgast der U-Bahn fühlte sich wegen einer von einem Fahrkartenkontrolleur und einem uniformierten Polizeibeamten durchgeführten Fahrausweiskontrolle schikaniert. Er verlangte den Dienstausweis des Polizisten. Als dieser dem Verlangen nicht nachkam, sagte dieser zu ihm: "Da kann ja jeder
Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen. Eine strafbare
Das Kammergericht führte zunächst aus, dass bei der Auslegung einer Äußerung von deren objektiven Sinngehalt auszugehen sei. Es müsse geprüft werden, wie ein unbefangener verständiger Dritter die Äußerung versteht. Dabei bleibe die subjektive Sicht des sich Äußernden sowie das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen außer Betracht. Vielmehr sei maßgeblich, wie ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum die Äußerung versteht. Dabei sei stets vom Wortlaut auszugehen. Ebenfalls seien der sprachliche Kontext, in dem die Äußerung erfolgte, und die Begleitumstände, unter denen sie gefallen ist, zu berücksichtigen.
Unter Zugrundelegung dieser Grundsätze habe das Kammergericht in der Bezeichnung als "Clown" eine
Die Äußerung sei zudem nach Auffassung des Kammergerichts nicht gemäß § 193 StGB gerechtfertigt gewesen. Eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2013
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/KG-Berlin_4-1-Ss-9304-9104_Beschimpfung-eines-uniformierten-Polizeibeamten-als-Clown-ist-eine-strafbare-Beleidigung~N15229
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 15229
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.