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Der Text des Liedes "Geschwür am After" auf der CD "Adolf Hitler lebt" der Band "Gigi und die braunen Stadtmusikanten" erfüllt den Straftatbestand der Volksverhetzung, weil der Holocaust geleugnet wird. Dies entschied das Landgericht Osnabrück.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: In dem Lied "Geschwür am After" auf der CD "Adolf Hitler lebt" heißt es u.a. "Geschmierte Historikerkommissionen (...) haben die Geschichte auf den neuesten Stand der Lüge gebracht"; zudem ist die Rede von "Massenmord" und von "Bildern von Schienen und vom Eingangstor". Damit habe der 43-jährige Angeklagte aus Meppen zweifelsfrei den Holocaust geleugnet.
Der Angeklagte habe wegen des eindeutigen Wortlauts auch nicht davon ausgehen dürfen, dass seine Texte nicht strafbar seien. Trotz des Gutachtens einer Hamburger Rechtsanwältin, die eine Straffreiheit des Textes bestätigt hatte, habe der Angeklagte bei Einsetzen seiner geistigen Kenntnisse das Unrecht der Tat erkennen können. Wegen der Vermeidbarkeit dieses Verbotsirrtums sei der Angeklagte auch schuldig, die Strafe aber zu mildern.
Hingegen erfüllen nach Ansicht des Landgerichts die Lieder "Dönerkiller" und "Bis nach Istanbul" nicht den Straftatbestand der
Der Angeklagte selbst hatte hingegen auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer wegen der drei Lieder eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten wegen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.06.2013
Quelle: Landgericht Osnabrück/ra-online
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Dokument-Nr. 16016
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