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Landgericht Osnabrück, Urteil vom 06.06.2013

Text des Liedes "Geschwür am After" auf der CD "Adolf Hitler lebt" erfüllt Tatbestand der Volksverhetzung

Landgericht Osnabrück verurteilt 43-jährigen Meppener wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts zur Geldstrafe

Der Text des Liedes "Geschwür am After" auf der CD "Adolf Hitler lebt" der Band "Gigi und die braunen Stadtmusikanten" erfüllt den Straftatbestand der Volksverhetzung, weil der Holocaust geleugnet wird. Dies entschied das Landgericht Osnabrück.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: In dem Lied "Geschwür am After" auf der CD "Adolf Hitler lebt" heißt es u.a. "Geschmierte Historikerkommissionen (...) haben die Geschichte auf den neuesten Stand der Lüge gebracht"; zudem ist die Rede von "Massenmord" und von "Bildern von Schienen und vom Eingangstor". Damit habe der 43-jährige Angeklagte aus Meppen zweifelsfrei den Holocaust geleugnet.

Angeklagter hätte bei Einsetzen seiner geistigen Kenntnisse Unrecht der Tat erkennen können

Der Angeklagte habe wegen des eindeutigen Wortlauts auch nicht davon ausgehen dürfen, dass seine Texte nicht strafbar seien. Trotz des Gutachtens einer Hamburger Rechtsanwältin, die eine Straffreiheit des Textes bestätigt hatte, habe der Angeklagte bei Einsetzen seiner geistigen Kenntnisse das Unrecht der Tat erkennen können. Wegen der Vermeidbarkeit dieses Verbotsirrtums sei der Angeklagte auch schuldig, die Strafe aber zu mildern.

Lieder "Dönerkiller" und "Bis nach Istanbul" erfüllen Tatbestand der Volksverhetzung nicht

Hingegen erfüllen nach Ansicht des Landgerichts die Lieder "Dönerkiller" und "Bis nach Istanbul" nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung oder der Billigung von Straftaten. Die Texte seien von der Meinungsfreiheit umfasst, weil strafbare Auslegungen möglich seien.

Landgericht verurteilt Angeklagten zu Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 10 Euro

Der Angeklagte selbst hatte hingegen auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer wegen der drei Lieder eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten wegen Volksverhetzung und Billigung von Straftaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Das Amtsgericht in Meppen hatte den Angeklagten am 15. Oktober 2012 wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit der Billigung von Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten auf Bewährung verurteilt. Hiergegen hatten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Das Landgericht verurteilte den Angeklagten letztlich wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 10 Euro.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.06.2013
Quelle: Landgericht Osnabrück/ra-online

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