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Ein Autohaus darf einen PKW als "Unser Angebot zu Olympia 2008" bewerben. Darin liegt kein Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) vor. Dies entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth.
Lesetipp - refrago:
Im zugrunde liegenden Falls hatte ein Schweinfurter
Das Landgericht begründete seine Entscheidung damit, dass der durch das Gesetz geschützte Begriff "Olympia" zwar im geschäftlichen Bereich ohne Zustimmung des Olympischen Sportbundes als Inhaber des Schutzrechts verwendet worden sei. Rechtswidrig sei dies nach der gesetzlichen Regelung aber nur, wenn dadurch die Gefahr einer Verwechslung bestehe oder die Wertschätzung der Olympischen Spiele in unlauterer Weise beeinträchtigt oder ausgenutzt werde. Weder das eine noch das andere sei hier aber der Fall. Insbesondere werde durch die angegriffene
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2012
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg/ra-online
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Dokument-Nr. 14845
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