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Apple Corps darf es untersagen lassen, dass eine Gemeinschaftsbildmarke, die sich aus dem Wort „BEATLE“ zusammensetzt, für elektrische Rollstühle eingetragen werden darf. Die Benutzung dieser Marke durch You-Q würde wahrscheinlich die Wertschätzung und die nachhaltige Attraktivität der Marken BEATLES und THE BEATLES, deren Inhaberin die Apple Corps ist, beeinträchtigen. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Im Januar 2004 meldete die Handicare Holding BV beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) ein aus dem Wort „BEATLE“ bestehendes Bildzeichen als Gemeinschaftsmarke für Apparate zur Beförderung von Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit (elektrische Rollstühle) an.
Die von
Am 31. Mai 2010 wies das HABM die Anmeldung von Handicare mit
Handicare, die nach Klageerhebung in You-Q BV umbenannt wurde, hat beim Gericht beantragt, diese Entscheidung aufzuheben.
Der Gerichtshof
Zunächst weist das Gericht darauf hin, dass das HABM anhand
Darüber hinaus haben diese Marken Unterscheidungskraft, so dass die breite Öffentlichkeit, insbesondere in den nicht englischsprachigen Staaten
Aufgrund dieser Verbindung neigen die relevanten Verkehrskreise, auch ohne dass eine Verwechslungsgefahr besteht, dazu, die mit den älteren Marken verbundene Wertschätzung auf die mit
Das Gericht kommt somit zu dem Ergebnis, dass das HABM frei von Rechtsfehlern festgestellt hat, dass You-Q wahrscheinlich die Wertschätzung und die nachhaltige Attraktivität
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.04.2012
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
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Dokument-Nr. 13277
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