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Landgericht Münster, Urteil vom 02.11.2000
8 S 167/00 -

Klopfgeräusche der Heizung berechtigen zur Mietminderung

Minderungsquote von 12 % angemessen

Gehen von einer Heizung Klopfgeräusche aus, so berechtigt dies den Mieter zu einer Minderung der Kaltmiete um 12 %. Dies hat das Landgericht Münster entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Mietwohnung die Kaltmiete um 12 %, da von der Heizung Klopfgeräusche ausgingen. Sie rügten weiterhin die fehlende Trennung der Stromkreise.

Bestehender Mietmangel

Das Landgericht Münster entschied, dass die Mieter zu Recht zu einer Mietminderung um 12 % berechtigt waren. Es kam dabei nicht auf die weiteren von den Mietern gerügten Mängel an.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2012
Quelle: Landgericht Münster, ra-online (zt/WuM 2000, 691/rb)

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