wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 08.01.1987
49 C 836/86 -

Störgeräusche durch die Heizung rechtfertigen eine Mietminderung um 10 Prozent

Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch wird erheblich gemindert

Ist der Gebrauch einer Wohnung eingeschränkt, so kann eine Minderung der Miete geltend gemacht werden. Störgeräusche durch eine Heizungsanlage können dabei, wie im vorliegenden Fall, eine Mietminderung um 10 Prozent begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.

Im vorliegenden Rechtsstreit ging es um die Frage, ob ein Mieter Recht auf Mietminderung aufgrund von Geräuschbelästigungen hatte, die von der Heizung in seiner Wohnung ausgingen. Der Mann minderte die Miete in Höhe von 353,64 DM monatlich um 35 DM und forderte zusätzlich die Aufrechnung von Kosten, die ihm nach eigener Aussage durch eine eigenständig veranlasste Schallisolierung in Höhe von 324,66 DM entstanden waren.

Für einen Ersatzanspruch müssen geleistete Aufwendungen zur Beseitigung eines Mangels eindeutig nachgewiesen werden

Nach Auffassung des Amtsgerichts Hamburg stand dem Mieter ein Anspruch auf Ersatz der von ihm geleisteten Aufwendungen zur Beseitigung eines Mangels in seiner Wohnung nicht zu. Der Mann habe nicht schlüssig und nachvollziehbar vorgetragen, in welcher Weise die behaupteten Aufwendungen zur Beseitigung des streitgegenständlichen Mangels erforderlich gewesen seien. Dazu hätte er die durchgeführten Arbeiten genau beschreiben müssen. Dies habe er nicht getan.

Laute Geräusche der Heizung stellen einen Mietmangel dar

Jedoch wertete das Gericht die Störgeräusche durch die Heizung als Mietmangel, der die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich gemindert habe. Laute Geräusche wie Rauschen und Knacken, die nach Zeugenaussage eine Unterhaltung im Zimmer der Wohnung erheblich gestört hätten, rechtfertigten eine Minderung der Miete um 10 Prozent.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Hamburg (vt/st)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Hamburg_49-C-83686_Stoergeraeusche-durch-die-Heizung-rechtfertigen-eine-Mietminderung-um-10-Prozent~N13034

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13034 Dokument-Nr. 13034

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.