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Wenn die Zentralheizung nachts und früh morgens unzumutbare Klopfgeräusche macht, kann der Mieter die Miete mindern. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Darmstadt hervor, das in der Berufungsinstanz eine Entscheidung des Amtsgerichts Darmstadt bestätigte.
Im zugrunde liegenden Fall verursachte die Heizungsanlage nachts und in den frühen Morgenstunden unzumutbare Klopfgeräusche. Diesen Sachverhalt stellte das Amtsgericht (1. Instanz) im Rahmen einer Beweisaufnahme fest, in der es verschiedene Zeugen vernahm.
Das Landgericht Darmstadt führte in seiner Entscheidung aus, dass die Klopfgeräusche in der Heizung einen Fehler der Mietsache darstellen und die Tauglichkeit der Wohnung nicht nur unerheblich mindern. Es bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts, wonach der Mieter die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2011
Quelle: ra-online, Landgericht Darmstadt (zt/WM 1980, 52/pt)
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Dokument-Nr. 12469
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