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Das Landgericht München I hat Kabel Deutschland wegen irreführender Werbung für eine Internet-Flatrate verurteilt und gab damit einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen statt. Das Unternehmen Kabel Deutschland hatte mit einem schnellen Datentransfer geworben, aber nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass nach intensiver Internetnutzung die Übertragungsgeschwindigkeit für Filesharing-Anwendungen drastisch reduziert wird.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Kabel Deutschland hatte in Werbeschreiben und auf seiner Webseite für Internet-Flatrates geworben und besonders die schnelle Übertragungsgeschwindigkeit hervorgehoben. Je nach Tarif versprach das Unternehmen einen Dateidownload mit einer maximalen
Auf die schnelle Datenübertragung konnten sich Kunden aber nicht verlassen. Kabel Deutschland behielt sich vor, die
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte die Werbung deshalb als irreführend kritisiert. Von einer Internet-Flatrate im Festnetz erwarteten Verbraucher einen uneingeschränkten
Die Richter des Landgerichts München I schlossen sich dieser Auffassung an. Die Werbung erwecke beim Kunden eine falsche Vorstellung vom vertraglich vereinbarten Datenvolumen. Durch die kleine, schwer lesbare und zudem nicht richtig zugeordnete Fußnote werde die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.07.2014
Quelle: Landgericht München I/ra-online
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Dokument-Nr. 18579
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