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Beleidigt ein Mieter den Objektbetreuer seines Vermieters ohne Anlass mit "fette Kaugummidrecksau" und "dreckige Schweinedrecksau", so rechtfertigt dies eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. Eine Abmahnung ist in einem solchen Fall aufgrund der Schwere der mietvertraglichen Pflichtverletzung nicht erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielten die Mieter einer Wohnung im Juni 2014 eine
Das Landgericht München I bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung der Mieter zurück. Die bedrohenden Beleidigungen haben einen so gravierenden Verstoß gegen die mietvertraglichen Pflichten dargestellt, dass sie ohne weiteres eine
Für unerheblich hielt das Landgericht den Umstand, dass die Äußerungen nach dem Vortrag der Mieter aufgrund einer durch eine schwere
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2015
Quelle: Landgericht München I, ra-online (vt/rb)
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