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Beschädigt ein Mieter das Eigentum des Vermieters, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall wurde der
Das Landgericht München I bestätigte das Urteil des Amtsgerichts und wies die Berufung zurück. Es nahm Bezug auf die Urteilsgründe des Amtsgerichts und führte ergänzend aus, dass aufgrund des Vorfalls in der Nacht die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2013
Quelle: Landgericht München I, ra-online (zt/WuM 2006, 524/rb)
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Dokument-Nr. 15443
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