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Entfernen die Mieter eines Einfamilienhauses eigenmächtig eine Wand und bauen einen Kamin ein, so kann dies ein Grund zur fristlosen Kündigung darstellen. Duldet jedoch der Vermieter den Zustand lange Zeit, so ist eine Kündigung ausgeschlossen. Ebenfalls kann er nicht die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands fordern. Dies hat das Landgericht Lüneburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall entfernten die Mieter eines Einfamilienhauses im Jahr 2006 eine nichttragende
Das Amtsgericht Celle bejahte einen Wiederherstellungsanspruch, da es an einer ausdrücklichen
Das Landgericht Lüneburg folgte zunächst der Ansicht des Amtsgerichts, dass ein Anspruch auf Räumungs- und
Das Landgericht verneinte jedoch entgegen dem Amtsgericht den Wiederherstellungsanspruch des Vermieters. Denn es wäre treuwidrig, die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2013
Quelle: Landgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 16630
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