kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Landgericht Konstanz hat die Werbung eines Süßstoffherstellers mit den Bezeichnungen "Stevia-Fluid" und "Stevia-Blätter" sowie die Abbildung eines Stevia-Blattes auf der Flasche mit dem Süßstoff Steviolglykosid für irreführend erklärt.
Seit dem 2. Dezember 2011 sind Steviolglykoside als Süßstoff E 960 zur Verwendung in bestimmten Lebensmitteln (z.B. Getränke) zugelassen. Steviolglykoside werden aus der Steviapflanze mit aufwendigen physikalischen und chemischen Verfahren gewonnen. Ein Extrakt aus den Stevia-Blättern wird dazu entfärbt und entsalzt und anschließend kristallisiert. Der am Ende gewonnene Süßstoff hat mit einem natürlichen Extrakt oder gar der Stevia-Pflanze überhaupt nichts mehr zu tun. Viele Hersteller und Vertreiber von Steviolglykosiden verwenden aber den Begriff Stevia oder Bilder der Steviapflanze und erwecken so den Eindruck, der Süßstoff beinhalte tatsächlich pflanzliche Bestandteile – dabei ist die Steviapflanze als solche in der EU nicht einmal als
Der Firma Gesund & Leben ist es nach dem Urteil des Landgerichts Koblenz künftig untersagt, den Begriff "Stevia-Fluid" oder "Stevia-Blätter" in der Beschreibung zu verwenden und/oder die Blätter bildlich darzustellen, sofern das Produkt aus einem chemisch isolierten Süßstoff besteht. Die Verwendung des Süßstoffes muss außerdem eindeutig gekennzeichnet werden.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2013
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Konstanz_7-O-3212-KfH_LG-Konstanz-erklaert-Stevia-Werbung-fuer-irrefuehrend~N15741
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 15741
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.