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Landgericht Hamburg, Urteil vom 20.11.2012
406 HKO 107/12 -

Werbespot für "Du darfst"-Produkte irreführend

"Unbeschwerter" Genuss ohne Gewichtszunahme auch bei kalorienreduzierten Lebensmitteln nicht möglich

Das Landgericht Hamburg hat dem Konzern Unilever die Ausstrahlung eines Werbespots für Produkte der Marke "Du darfst" untersagt. Die Werbung mit dem angeblich unbeschwerten Genuss der Produkte ohne Gefahr der Gewichtszunahme ist nach Meinung des Gerichts irreführend.

Der TV-Werbespot des zugrunde liegenden Streitfalls richtete sich an alle, die "auf Nichts verzichten" wollen und sich gerne an allem satt essen, worauf sie gerade Lust haben. "Du hast keine Lust Kalorien zu zählen? Dann lass es doch einfach. Mit 'Du darfst' kannst du unbeschwert genießen. Denn 'Du darfst' heißt vor allem: Du musst gar nichts. Greif einfach zu. Diät – ohne mich." Unterstrichen wurde die Werbebotschaft durch Bilder von schlanken und aktiven Menschen.

Werbung suggeriert Möglichkeit zum Essen ohne Gewichtszunahme

Die Richter des Landgerichts Hamburg schlossen sich der Auffassung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen an und erklärte die Werbung für irreführend. Sie suggeriere, dass man mit "Du darfst"-Produkten so viel essen könne wie man wolle, ohne an Gewicht zuzulegen. Tatsächlich enthielten auch viele kalorienreduzierte Lebensmittel eine so hohe Energiedichte, dass ein "unbeschwerter" Genuss ohne Gewichtszunahme nicht möglich sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.12.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

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