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Die Deutsche Lufthansa AG bietet auf ihrem Internetportal nicht nur eigene Flüge an, sondern auch die von Tochtergesellschaften. Ein einseitiger und für Kunden mitunter nachteiliger Verweis auf Dritt-AGB, der erstmals mit der Buchungsbestätigung erfolgt, ist rechtswidrig. Dies entschied das Landgericht Köln.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Während des Buchungsvorgangs auf dem
Das Landgericht Köln erklärte dies für eine eindeutige
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2013
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg/ra-online
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Dokument-Nr. 17352
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