wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Köln, Urteil vom 16.08.2016
33 O 2/16 -

Stromanbieter muss Kunden verschiedene Zahlmöglichkeiten anbieten

Unternehmen muss mehrere Bezahlmöglichkeiten anbieten

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass der Stromkonzern Yello Strom seinen Kunden bei der Online-Bestellung des Stromtarifs Basic verschiedene Zahlungs­möglichkeiten anbieten muss. Die Verpflichtung der Kunden zur Zustimmung zum SEPA-Last­schrift­verfahren verstößt gegen das Gesetz.

Im zugrunde liegenden Streitfall bot der Stromkonzern Yello Strom den Verbrauchern bei der Online-Bestellung des Stromtarifs Basic keine verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Verbraucher konnten den Stromtarif nur bestellen, wenn sie dem SEPA-Lastschriftverfahren zustimmten. Die Berliner Verbraucherzentrale sah diese Vorgehensweise als wettbewerbswidrig an.

Energiewirtschaftsgesetz sieht Pflicht zum Angebot mehrerer Zahlungsmöglichkeiten vor

Das Landgericht Köln entschied, dass Yello Strom damit gegen das Gesetz verstoßen hat. Denn das Energiewirtschaftsgesetz sehe vor, dass Verbrauchern vor Vertragsabschluss mehrere Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden müssen. Allein das Lastschriftverfahren reiche nicht aus, so die Richter weiter.

Vorhandene unterschiedliche Zahlmöglichkeiten bei anderen Tarifen nicht entscheidend

Den Einwand von Yello Strom, dass bei anderen Stromtarifen auf ihrer Internetseite mehrere Zahlungsmöglichkeiten angeboten würden, ließ das Gericht nicht gelten. Denn diese Tarifangebote unterschieden sich nicht nur in den unterschiedlichen Zahlungsweisen, sondern auch in ihrem Inhalt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2016
Quelle: Verbraucherzentrale Berlin/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Koeln_33-O-216_Stromanbieter-muss-Kunden-verschiedene-Zahlmoeglichkeiten-anbieten.news23184.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 23184 Dokument-Nr. 23184

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.