wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Köln, Urteil vom 14.02.2013
31 O 474/12 -

Irreführende Preiswerbung mit fiktiver UVP unterbunden

Wettbewerbszentrale beanstandet Geschäftsmodell verschiedener Anbieter wegen Irreführung über Verhandensein eines besonderen Preisvorteils

Eine unverbindliche Preisempfehlung, die allein dem Zweck dient, dem Anbieter eine attraktive Preiswerbung zu ermöglichen, ist nichtig. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Verschiedene Anbieter bewarben ihre unter Eigenmarken exklusiv vertriebenen Instrumente und Musikzubehör, indem sie dem eigenen Preis jeweils eine deutlich höher angesetzte „unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers“ gegenüber stellten. Die Differenz wurde als „Ersparnis“ jeweils in Prozent und Euro angegeben. Für die überwiegend aus Fernost stammenden Produkte gab es aber weder eine Herstellerpreisempfehlung noch einen Markt, wo die ausgelobten UVP-Preise realistisch erzielt werden konnten.

LG Köln bestätigt Beanstandungen der Wettbewerbszentrale

Die Wettbewerbszentrale beanstandete dieses Geschäftsmodell u. a. wegen Irreführung über das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils i. S. der §§ 3, 5 Abs. 1 S.1 i. V. m. S. 2 Nr. 2 UWG. Zwei Verfahren konnten außergerichtlich beendet werden (M 2 0105/12, M 2 0168/12). Im verbleibenden Fall (M 2 0167/12) bestätigte nun das Landgericht Köln die Beanstandungen der Wettbewerbszentrale und leitete die mündliche Verhandlung mit der Frage ein, wie man sich auf diese Klage überhaupt aussichtsreich verteidigen wolle. Die unverbindliche Preisempfehlung darf auch weiterhin kein Instrument sein, welches allein dem Zweck dient, dem Anbieter eine attraktive Preiswerbung zu ermöglichen. Dies gilt erst Recht, wenn der Empfehlende mit dem Anbieter identisch ist.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2013
Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Koeln_31-O-47412_Irrefuehrende-Preiswerbung-mit-fiktiver-UVP-unterbunden~N15389

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15389 Dokument-Nr. 15389

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.