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Vereinbart ein Grundstückseigentümer mit einem Kaufinteressenten eine Reservierungsgebühr, so muss diese Vereinbarung notariell beurkundet werden, wenn die Gebühr über 10 % einer üblichen Maklerprovision liegt, einen Wert von 5.000 € übersteigt oder relativ bei 0,3 % des Kaufpreises liegt. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2018 vereinbarten die Eigentümer einer Immobilie mit einem Kaufinteressenten, dass dieser eine
Das Landgericht Köln entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe ein Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.01.2022
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31328
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