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Kommt es wiederholt zu Beleidigungen von Seiten eines Mieters gegenüber einem Mitmieter, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Mieter aufgrund einer Geisteskrankheit nicht schuldhaft handelt. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall äußerte ein Mieter gegenüber einer Mitmieterin wiederholt Beleidigungen. Der Vermieter kündigte daraufhin das
Das Landgericht Köln entschied zu Gunsten des Vermieters. Es hielt eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2014
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (zt/MDR 1974, 232/rb)
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Dokument-Nr. 18504
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