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Wird der Lebensraum in einer Wohnung durch das Aufstellen von Trocknungsgeräten und das Abrücken der Möbel von den Wänden zwecks Beseitigung eines Schimmelbefalls massiv reduziert, so berechtigt dies zu einer Mietminderung von 80 %. Dauert die Mangelbeseitigung 1,5 Monate ist weiterhin eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Wasserschaden führte zu einem
Das Landgericht Köln entschied zu Gunsten der
Der Anspruch auf Rückzahlung der zu viel gezahlten
Schließlich führte das Landgericht aus, dass die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.02.2013
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (zt/ZMR 2012, 625/rb)
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Dokument-Nr. 15145
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