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Regelt ein Mietvertrag, dass der Rasen vom Mieter "in Ordnung" zu halten ist, so liegt eine unklare Regelung vor, die dem Mieter bei der Rasenpflege einen sehr breiten Ermessensspielraum einräumt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Vermieterin gegen die Mieter einer Wohnung auf Zahlung von
Das Landgericht Köln entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.03.2020
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (zt/WuM 2020, 182/rb)
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