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Das Landgericht Koblenz hat der Rotbäckchen-Vertriebs GmbH untersagt, für ihren gleichnamigen Kindersaft mit den Aussagen "lernstark" und "mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" zu werben.
Im zugrunde liegenden Streitfall kritisierte der Bundesverband der Verbraucherzentralen die Aussagen "lernstark" und "mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" in der
Die europäische Health-Claims-Verordnung stellt an gesundheitsbezogene
Der Rotbäckchen-Vertriebs GmbH fehlte jedoch die erforderliche Zulassung für ihre Behauptungen. Die Richter des Landgerichts Koblenz sahen deshalb in der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.04.2013
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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