kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Eine Zahnklinik darf nicht mit der Bezeichnung „Fachklinik für Kieferorthopädie“ werben, wenn keiner ihrer ärztlichen Mitarbeiter Fachzahnarzt für Kieferorthopädie ist. Das hat das Landgericht Kleve in einem Wettbewerbsprozess entschieden.
Zur Begründung hat die Kammer u.a. ausgeführt, dass der Patient, der eine „Fachklinik für ...“ aufsuche, darauf vertraue, dort von Ärzten behandelt zu werden, die ihre spezielle Fachkenntnis und Befähigung nach den dafür geltenden gesetzlichen Regeln erworben und nachgewiesen haben (Fachärzte). Ein nicht unerheblicher Teil der Patienten halte es für selbstverständlich, dass die medizinische Behandlung in einer Einrichtung, die mit der Bezeichnung „Fachklinik für Kieferorthopädie“ werbe, unter dem maßgeblichen Einfluss von Fachzahnärzten für Kieferorthopädie stattfinde. Da die beklagte Zahnklinik keine solchen Fachzahnärzte beschäftige, sei die Werbung mit dieser Bezeichnung irreführend.
Mit dem Verbot hat das Gericht der Klage dreier am Niederrhein niedergelassener Fachärzte für Kieferorthopädie entsprochen. Die Klinik hatte im Verlauf des Prozesses u.a. vorgebracht, dass die bei ihr beschäftigten Ärzte hoch spezialisiert und qualifiziert seien, wenn sie auch nicht die Ausbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie durchlaufen hätten. Die Bezeichnung „Fachklinik für Kieferorthopädie“ sei letztlich nur ein Hinweis auf den Tätigkeitsschwerpunkt. Im Übrigen habe eine der angestellten Ärztinnen in Österreich den Titel „Master of Science Kieferorthopädie“ erworben.
In einem gleichzeitig beendeten Parallelverfahren hat die 1. Kammer für Handelssachen dieser Ärztin untersagt, im geschäftlichen Verkehr die Bezeichnung „Master of Science Kieferorthopädie“ zu verwenden. Die Ärztin verschaffe sich damit einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorteil, weil dieser Titel eine dem „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ vergleichbare Qualifikation suggeriere, die er nicht erfülle.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.08.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Kleve vom 15.08.2007
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Kleve_8-O-307_Fachklinik-muss-Facharzt-beschaeftigen~N4703
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 4703
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.