wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Heidelberg, Urteil vom 21.12.2011
5 S 30/11 -

Gefährdungshaftung: Steinschlag durch vorausfahrenden Lkw

Lkw-Fahrer muss Ladung ausreichend gegen Herabstürzen sichern

Verursacht ein vorausfahrendes Fahrzeug durch einen aufgewirbelten Stein einen Schaden an einem anderen Fahrzeug, so muss der Verursacher beweisen, dass es sich bei dem Vorgang um ein unabwendbares Ereignis handelte. Sichert ein Lkw-Fahrer seine Ladung nicht ausreichend, so dass beispielsweise Steine herabfallen können, ist ein Haftungsausschluss für ihn nicht möglich. Dies entschied das Landgericht Heidelberg.

Im vorliegenden Fall verursachte ein von einem vorausfahrenden Lkw aufgewirbelter Stein einen Schaden an der Windschutzscheibe eines Pkw. Die Halterin des Pkw forderte daraufhin Ersatz für den entstandenen Schaden.

Lkw als Verursacher des Schadens festgestellt

Das Gericht bestätigte die Schuld des Lkw-Fahrers auf der Grundlage der §§ 7 Abs. 1 StVG, 115 VVG. Das Gericht sah es als bewiesen an, dass ein Steinschlagschaden an der Frontscheibe des Pkw entstanden war, während dieser hinter dem Lkw fuhr. Das Gericht folgte der Behauptung der Klägerin, der Stein sei von dem Lkw herabgefallen und schließlich gegen die Scheibe geprallt. Das Gericht konnte eine andere Ursache als den Lkw nicht erkennen. Der Gegenverkehr sei als Ursache auszuschließen, da ein Stein von der Gegenfahrbahn nur in einer Seitwärtsbewegung hätte herbeigeschleudert werden können. Dies gelte aber als unwahrscheinlich.

Haftung aus Betriebsgefahr des Lkw

Da der Stein nachweislich durch den Lkw in Bewegung gesetzt wurde, sei der Schaden beim Betrieb des Lkw entstanden. Für eine Haftung aus Betriebsgefahr reiche es aus, dass ein Schaden kausal auf dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs beruhe. Der Beklagte habe nicht beweisen können, dass der Schaden durch ein unabwendbares Ereignis verursacht worden sei. Ein solches wäre anzunehmen, wenn ein auf der Straße liegender Stein von den Rädern des Lkw aufgewirbelt worden wäre. Dass der Schaden auf diese Weise entstanden sei, konnten die Beklagten jedoch nicht beweisen. In diesem Fall greife der Haftungsausschluss nach § 17 Abs. 2, 3 StVG demnach nicht.

Unfall war für Klägerin ein "unabwendbares Ereignis"

Der Fahrer des Lkw habe die Ladung nicht ausreichend gegen Herabfallen gesichert, was nach § 22 Abs. 1 StVO seine Pflicht gewesen wäre. Dass die vorgenommene Sicherung jedoch nicht ausreichend gewesen war, hatte das Gericht bereits festgestellt. Eine Mithaftung der Klägerin aufgrund der Betriebsgefahr ihres eigenen Pkw sei demnach ausgeschlossen, da für sie der Unfall ein unabwendbares Ereignis dargestellt habe.

Nach dieser Entscheidung stehe der Klägerin ein Schadensersatz in Höhe der entstandenen Kosten für die Reparatur der Scheibe zu.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.01.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Heidelberg (vt/st)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Heidelberg_5-S-3011_Gefaehrdungshaftung-Steinschlag-durch-vorausfahrenden-Lkw~N12826

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 12826 Dokument-Nr. 12826

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.