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Der Halter eines Lkw haftet gemäß § 7 StVG für einen Unfall, der mit einer Elektroameise beim Beladen des Lkw verursacht wurde. Denn Be- und Entladevorgänge eines Lkw mit einer Elektroameise gehören zum Betrieb des Lkw. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Dezember 2014 in einem Lager zu einem
Das Landgericht Köln gab der Schadensersatzklage statt. Es sah die Haftung des Beklagten zu 1) gemäß § 18 StVG gegeben, da die
Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung des Klägers zurück. Jedoch entschied das Oberlandesgericht, dass die Beklagte zu 2) gemäß § 7 StVG für den
Der vom Landgericht erachtete Mitverursachungsanteil von 1/3 sei nach Ansicht des Oberlandesgerichts nicht zu beanstanden. Zwar habe der Beklagte zu 1) einen Sorgfaltspflichtverstoß begangen, als er ohne ausreichende Sicht nach vorne, die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2020
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 28499
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