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Das Landgericht Hannover hat entschieden, dass Verkaufsanzeigen für Wohnimmobilien Angaben zur Art des Energieausweises und zum wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes enthalten müssen.
Im zugrunde liegenden Rechtsstreit ging es um Verkaufsanzeigen von Einfamilienhäusern in Zeitungen. Eine Maklerfirma hat Immobilien inseriert, ohne dabei die Art des Heizungsträgers und Angaben über den
Der Verein beanstandete das Fehlen der Angaben als unlauteren Wettbewerb und verklagte die Maklerfirma darauf, Immobilien nur noch unter Angabe von Heizungsträger und
Das Landgericht Hannover ließ dieses Argument nicht gelten. In Zukunft wird die Maklerfirma alle vorgeschriebenen Angaben zum Energiehaushalt abdrucken müssen. Andernfalls droht ihr aufgrund des Urteils die Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2017
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 24924
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