wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Hannover, Urteil vom 08.08.2017
32 O 7/17 -

Verkaufsanzeigen für Wohnimmobilien müssen Angaben zur Art des Energieausweises enthalten

Nichtangabe des Energieausweises ist unlauterer Wettbewerb

Das Landgericht Hannover hat entschieden, dass Verkaufsanzeigen für Wohnimmobilien Angaben zur Art des Energieausweises und zum wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes enthalten müssen.

Im zugrunde liegenden Rechtsstreit ging es um Verkaufsanzeigen von Einfamilienhäusern in Zeitungen. Eine Maklerfirma hat Immobilien inseriert, ohne dabei die Art des Heizungsträgers und Angaben über den Energieausweis abzubilden. Einem Umwelt- und Verbraucherschutzverein zuwiderlaufend, klagte er gegen diese Vorgehensweise.

Klagender Verein rügt Vorgehen als unlauteren Wettbewerb

Der Verein beanstandete das Fehlen der Angaben als unlauteren Wettbewerb und verklagte die Maklerfirma darauf, Immobilien nur noch unter Angabe von Heizungsträger und Energieausweis zu inserieren. Immobilienmakler sind laut der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik dazu verpflichtet, diese Angaben zu machen, da sie ansonsten unlauteren Wettbewerb betreiben würden. Dem Verbraucher würden wesentliche Informationen vorenthalten werden, die dieser für seine Entscheidungsfindung benötigt. Die Maklerfirma hielt dem entgegen, dass die Mitarbeiter vor Ort bei der Besichtigung der Immobilien nach den Energieausweisen gefragt, jedoch keine erhalten hätten.

Gericht setzt Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro im Falle von Zuwiderhandlungen fest

Das Landgericht Hannover ließ dieses Argument nicht gelten. In Zukunft wird die Maklerfirma alle vorgeschriebenen Angaben zum Energiehaushalt abdrucken müssen. Andernfalls droht ihr aufgrund des Urteils die Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2017
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Hannover_32-O-717_Verkaufsanzeigen-fuer-Wohnimmobilien-muessen-Angaben-zur-Art-des-Energieausweises-enthalten.news24924.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24924 Dokument-Nr. 24924

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.