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Bewirbt ein Immobilienmakler in einer Tageszeitung ein Einfamilienhaus, so ist er nach § 16 a der Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet, Angaben zum Energieausweis, Energiebedarf und Energieverbrauch zu machen. Kommt er dem nicht nach, kann ein Verbraucherschutzverband eine Abmahnung aussprechen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Würzburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein
Das Landgericht Würzburg entschied zu Gunsten des Verbraucherschutzverbandes. Ihm habe ein Anspruch auf
Nach Ansicht des Landgerichts sei ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2016
Quelle: Landgericht Würzburg, ra-online (zt/GE 2016, 329/rb)
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