wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Hamburg, Urteil vom 09.01.2018
334 S 31/16 -

Fehlerhaftigkeit ergibt sich aus Betriebs­kosten­abrechnung: Keine Notwendigkeit der Belegeinsicht

Fehlerhafte Zusammenlegung von Heizkosten und Wasser­erwärmungs­kosten

Ergibt sich bereits aus der Betriebs­kosten­abrechnung selbst die Fehlerhaftigkeit, so ist eine Belegeinsicht nicht erforderlich. Dies ist etwa der Fall, wenn der Vermieter fehlerhaft die Heizkosten und die Wasser­erwärmungs­kosten zusammengelegt hat. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung sollten laut der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2012 einen Betrag von ca. 204 Euro nachzahlen. Damit waren sie aber nicht einverstanden. Denn bereits aus der Abrechnung ergab sich, dass die Vermieterin die Heizkosten und die Wassererwärmungskosten nicht getrennt hatte. Dies bemängelten die Mieter. Die Vermieterin hielt die Einwendung für unbeachtlich und erhob Klage auf Zahlung.

Amtsgericht bejaht Nachzahlungsanspruch

Das Amtsgericht Hamburg bejahte den Nachzahlungsanspruch. Die Einwendung der Mieter sei unbeachtlich, da sie ohne vorherige Belegeinsicht nicht substantiiert sei. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Mieter.

Landgericht verneint Erfordernis einer Belegeinsicht

Das Landgericht Hamburg entschied zu Gunsten der Mieter und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der Vermieterin stehe kein Anspruch auf Nachzahlung zu, da sie fehlerhaft die Heizkosten und Wassererwärmungskosten in der Betriebskostenabrechnung zusammengelegt hatte. Diesen Umstand haben die Mieter ohne vorherige Belegeinsicht bemängeln dürfen.

Fehlerhaftigkeit ergibt sich aus Betriebskostenabrechnung

Zwar bedürfen Einwendungen gegen eine Betriebskostenabrechnung regelmäßig einer vorherigen Prüfung der Belege, so das Landgericht, um hierdurch offene Frage zu klären. Dies gelte aber dann nicht, wenn sich bereits aus der Abrechnung der Fehler ergibt. So liege der Fall hier. Aus der Abrechnung ergebe sich bereits, dass die Vermieterin die Wassererwärmungskosten fehlerhaft den Heizkosten zugeschlagen und damit die vorgenommene Trennung zwischen Heiz- und Wassererwärmungskosten aufgehoben hatte.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2018
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (zt/WuM 2018, 88/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Hamburg_334-S-3116_Fehlerhaftigkeit-ergibt-sich-aus-Betriebskostenabrechnung-Keine-Notwendigkeit-der-Belegeinsicht.news25603.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25603 Dokument-Nr. 25603

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.