wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Hamburg, Urteil vom 28.06.2017
318 S 95/16 -

Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaft darf Bestellung eines Winterdienstes für öffentlichen Weg beschließen

Öffentlicher Weg diente als Zugang zu Eingängen von Wohnhäusern

Dient ein öffentlicher Weg als Zugang zu Wohnhäusern einer Wohneigentumsanlage und wird der Weg im Winter nicht geräumt und bestreut, können die Wohnungseigentümer gemäß § 21 Abs. 1 WEG die Bestellung eines Winterdienstes beschließen. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung in Hamburg im Dezember 2014 beschloss die Mehrheit der Wohnungseigentümer die Bestellung eines Winterdienstes für einen öffentlichen Weg. Der Weg war Teil einer öffentlichen Grün- und Erholungsanlage und diente als zusätzlicher Zugang zu den Eingängen eines Wohnhauses der Anlage. Da der Weg im Winter von der Stadt weder geräumt noch bestreut wurde, erfolgte die Bestellung des Winterdienstes. Ein Teil der Wohnungseigentümer war damit nicht einverstanden und klagte daher gegen den Beschluss.

Amtsgericht gibt Klage statt

Das Amtsgericht Hamburg gab der Klage statt. Seiner Ansicht nach fehle es an der notwendigen Beschlusskompetenz der Gemeinschaft. Der Beschluss zur Bestellung des Winterdienstes sei daher unwirksam. Den öffentlichen Weg auch nach Schneefall nutzen zu könne, begründe keine Verwaltungsangelegenheit der Gemeinschaft im Sinne von § 21 Abs. 1 WEG. Gegen diese Entscheidung legten die Beklagten Berufung ein.

Landgericht hält Beschluss über Winterdienstbestellung für wirksam

Das Landgericht Hamburg entschied zu Gunsten der Beklagten und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der öffentliche Weg diene als Zugang zu den Eingängen von Wohnhäusern und damit unmittelbar dem Gemeinschaftseigentum. Daher bestehe eine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer nach § 21 Abs. 1 WEG im Hinblick auf den Winterdienst.

Beschluss entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung

Nach Auffassung des Landgerichts entspreche der Beschluss auch ordnungsgemäßer Verwaltung (§ 21 Abs. 3 WEG). Der Winterdienst erfolge im Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer, weil er bei objektiv vernünftiger Betrachtungsweise unter Berücksichtigung der vorhandenen Gegebenheiten nützlich sei. Der Winterdienst ermögliche es den Wohnungseigentümern gefahrlos zu den Eingängen des Wohnhauses zu kommen. Dass noch andere Zuwege bestehen, sei unerheblich.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.11.2019
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 12.09.2016
    [Aktenzeichen: 22a C 433/14]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2017, 1484Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2017, Seite: 1484
  • NZM 2017, 817Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2017, Seite: 817

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Hamburg_318-S-9516_Wohnungseigentuemergemeinschaft-darf-Bestellung-eines-Winterdienstes-fuer-oeffentlichen-Weg-beschliessen.news28039.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28039 Dokument-Nr. 28039

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.