wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.03.2012
V ZR 161/11 -

Regelung der Winterdienstpflicht nicht durch Mehrheitsbeschluss einer Eigentümergemeinschaft möglich

Übertragung der Winterdienstpflicht auf Dritte entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung

Wohnungseigentümer können nicht zu einer turnusmäßigen Räum- und Streupflicht durch Mehrheitsbeschluss verpflichtet werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall bildeten die Parteien eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Winterdienstpflicht wurde aufgrund eines Beschlusses im wöchentlichen Wechsel durch die Wohnungseigentümer wahrgenommen. In einer Eigentümerversammlung beantragte der Kläger die Vergabe des Winterdienstes an eine Fachfirma. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Daraufhin erhob der Kläger Klage mit dem Ziel die Beklagten zu verurteilen, der entsprechenden Maßnahme zuzustimmen. Während das Amtsgericht die Klage abwies, gab das Berufungsgericht der Klage statt. Dagegen richtete sich die Revision der Beklagten.

Beschluss zum Winterdienst unwirksam

Der Bundesgerichtshof entschied gegen die Beklagten. Dem Kläger stehe der Anspruch gemäß § 21 Abs. 4 WEG zu. Der Mehrheitsbeschluss zum Winterdienst sei unwirksam, denn den Wohnungseigentümern habe die Befugnis dazu gefehlt.

Keine Befugnis aus § 21 Abs. 5 Nr. 1 WEG

Die Befugnis lasse sich nicht aus § 21 Abs. 5 Nr. 1 WEG ableiten, so der BGH weiter. Die Hausordnung habe nicht den Zweck die Erfüllung der Räum- und Streupflicht sicherzustellen. Diese Pflicht sei nämlich nicht auf das Gemeinschaftseigentum bezogen. Die Winterdienstpflicht sei vielmehr aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu erfüllen.

Nach Ansicht des BGH gehe auch die Räum- und Streupflicht hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums über eine Regelung des Zusammenlebens der Wohnungseigentümer hinaus. Denn sie betreffe auch die Verkehrssicherungspflicht gegenüber Dritte.

Bestehende Verkehrssicherungspflicht der Wohnungseigentümer begründet ebenfalls keine Befugnis

Die Mehrheitsmacht könne nach Auffassung des BGH schließlich auch nicht auf die Überlegung gestützt werden, dass die Wohnungseigentümer ohnehin verkehrssicherungspflichtig seien und die Hausordnung deshalb keine neuen Pflichten begründe. Denn die Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten habe jedenfalls nicht der einzelne Eigentümer, sondern der Verband sicherzustellen.

Zustimmung musste erteilt werden

Der BGH kam schließlich zu dem Ergebnis, dass die Beklagten zu Recht zur Zustimmung verurteilt wurden. In Anbetracht dessen, dass der Beschluss über die bisherige Handhabung des Winterdienstes unwirksam sei, entspreche es der ordnungsgemäßen Verwaltung gemäß § 21 Abs. 4 WEG, die Erfüllung der Räum- und Streupflicht durch die Vergabe an einem Dritten sicherzustellen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2012
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Freiburg, Urteil vom 21.05.2010
    [Aktenzeichen: 57 C 3532/09 WEG]
  • Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 31.05.2011
    [Aktenzeichen: 11 S 109/10]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 2012, 1724Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2012, Seite: 1724
  • NZM 2012, 421Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2012, Seite: 421

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_V-ZR-16111_Regelung-der-Winterdienstpflicht-nicht-durch-Mehrheitsbeschluss-einer-Eigentuemergemeinschaft-moeglich~N14574

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14574 Dokument-Nr. 14574

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.