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Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die Beauftragung von Mini-Jobbern anstatt einer Fremdfirma mit der Durchführung des Winterdienstes, entspricht grundsätzlich nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Dies gilt insbesondere, wenn die Wohnungseigentümer nicht ausreichend über die mit Mini-Jobs verbundenen Risiken und Pflichten informiert wurden. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im Juli 2015 trafen die
Das Amtsgericht Kirchhain gab der Klage statt. Seiner Auffassung nach entspreche der
Das Landgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der
Es sei nach Ansicht des Landgerichts fraglich, ob die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten gewährleistet sei, wenn der
Zudem seien an jeden
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2018
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26707
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