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Landgericht Hamburg, Urteil vom 06.01.2012
312 O 93/11 -

Persönlichkeitsanalyse bei ElitePartner und AcademicPartner darf nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden

Kostenerhebung für Persönlichkeitsanalyse trotz Widerruf unzulässig

Der EliteMedianet GmbH ist es untersagt, bei den Partnervermittlungsunternehmen ElitePartner und AcademicPartner eine als Bestandteil der Premium-Mitgliedschaft erstellt Persönlichkeitsanalyse zum Preis von 99 Euro vom Widerrufsrecht auszuschließen. Dies entschied das Landgericht Hamburg.

Im zugrunde liegenden Fall klagte die Verbraucherzentrale Hamburg gegen eine Vertragsklausel der EliteMedianet GmbH, die die Partnervermittlungsunternehmen ElitePartner und AcademicPartner betreibt. Um unbegrenzt mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten und sich deren Fotos anschauen zu können, müssen Kunden von ElitePartner oder AcademicPartner eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft abschließen. Fester Bestandteil der Premium-Mitgliedschaft ist die Erstellung einer Persönlichkeitsanalyse in Form eines PDF-Dokuments. Widerruft der Verbraucher den Vertrag, so stellte ihm ElitePartner bzw. AcademicPartner unter Berufung auf eine Klausel im Kleingedruckten 99 Euro für die Persönlichkeitsanalyse in Rechnung. Begründung: Bei der Persönlichkeitsanalyse handele es sich um eine kundenspezifische Leistung, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sei.

Kunde hat bei Persönlichkeitsanalyse kein Wahlrecht

Die Verbraucherzentrale Hamburg hielt diese Vorgehensweise für unzulässig, da der Kunde kein Wahlrecht hat, ob er die Analyse haben will oder nicht. Vielmehr führt die Aufteilung der einheitlichen Leistung „Partnervermittlung“ im Fall des Widerrufs, letztlich zur Aushöhlung des Widerrufsrechts des Verbrauchers.

EliteMedianet GmbH verweigert Abgabe der Unterlassungserklärung

Anders als das ebenfalls abgemahnte Unternehmen Parship war die EliteMedianet GmbH allerdings nicht bereit, im Dezember 2010 die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.

Landgericht untersagt EliteMedianet GmbH künftige Verwendung der strittigen Vertragsklausel

Das Landgericht Hamburg entschied zugunsten der Verbraucher. Der EliteMedianet GmbH wurde es untersagt, die Klausel: „Die individuell erstellte ausführliche wissenschaftliche Persönlichkeitsanalyse stellt eine Ware dar, die nach Kundenspezifikation angefertigt worden ist und auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten wird. Der Preis hierfür wird bei Widerruf des Vertrages nicht rückerstattet. …“ im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung zu verwenden oder sich nach Vertragsschluss auf eine solche Klausel im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung zu berufen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.02.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg/ra-online

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