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Landgericht Hamburg, Urteil vom 13.01.2013
312 O 93/11 -

ElitePartner muss Kosten für Persönlichkeits­analyse erstatten

Persönlichkeits­analyse darf nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden

Die EliteMedianet GmbH, Betreiberin der beiden Partner­vermittlungen ElitePartner und AcademicPartner, muss bei fristgerechtem Widerruf einer Premium-Mitgliedschaft die Kosten für eine 99 Euro teure Persönlichkeits­analyse erstatten. Dies entschied das Landgericht Hamburg.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Verbraucher, die bei dem Online-Portal ElitePartner oder AcademicPartner unbegrenzt mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten und sich Fotos anschauen möchten, müssen eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft abschließen, zu der als fester Bestandteil eine Persönlichkeitsanalyse in Form eines PDF-Dokuments gehört.

Partnervermittlungsfirma stellt Kosten für Persönlichkeitsanalyse trotz Widerruf des Vertrags in Rechnung

Trotz Widerrufs des Partnervermittlungsvertrags stellten ElitePartner und AcademicPartner unter Berufung auf eine Klausel im Kleingedruckten ihren ehemaligen Kunden 99 Euro für diese Analyse in Rechnung, weil es sich nach ihrer Ansicht um eine kundenspezifische Leistung handele, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sei.

Urteil nach Berufungsrücknahme rechtskräftig

Die Verbraucherzentrale Hamburg hingegen sah in der Aufteilung der einheitlichen Leistung Partnervermittlung eine Aushöhlung des Widerrufsrechts. Das Landgericht Hamburg entschied bereits mit Urteil vom 31. Januar 2012, dass die Persönlichkeitsanalyse bei ElitePartner und AcademicPartner nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden dürfe. Nachdem die Partnervermittlungsfirma ihre Berufung gegen die Entscheidung zurückgenommen hatte, ist das Urteil rechtskräftig.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.06.2013
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg/ra-online

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