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Bei hohen Temperaturen darf schon mal ein Fenster in Kippstellung zum Lüften stehen, wie eine Urteil des Landgerichts Gießen zeigt.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall ließ eine Wohnungsinhaberin ihr von der Straße nicht einsehbares Wohnzimmerfenster wegen hoher Temperaturen über Nacht zum Lüften in Kippstellung. Die Bewohnerin war die ganze Nacht zu Hause. Sie hielt sich im Schlafzimmer auf. Das
Das Gericht verurteilte die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2010
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 9934
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