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Stellen die Mieter einer Wohnung noch vor Einzug fest, dass die Wohnung von Kakerlaken befallen ist, so können sie den Mietvertrag fristlos kündigen. Denn befindet sich in einer Mietwohnung Ungeziefer, so stellt dies einen vertragswidrigen Zustand dar. Zudem besteht eine Gesundheitsgefahr aufgrund der Kakerlaken und der zur Bekämpfung eingesetzten Insektizide. Dies hat das Landgericht Freiburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kündigten die
Das Landgericht Freiburg entschied zu Gunsten der
Die einmalige Desinfektion durch die Vermieterin sei nach Ansicht des Landgerichts unerheblich gewesen. Denn es habe dennoch ein naheliegendes Risiko bestanden, dass die Wohnung weiterhin von
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2014
Quelle: Landgericht Freiburg, ra-online (zt/WuM 1986, 246/rb)
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Dokument-Nr. 18635
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