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Amtsgericht Aachen, Urteil vom 03.12.1998
80 C 569/97 -

Massive Plage von Khaprakäfern und Ungeziefer­bekämpfung mit gesundheits­gefährdenden Stoffen rechtfertigen Mietminderung von 100 %

Wohnung war unbewohnbar

Ist eine Mietwohnung massiv von gesundheits­gefährdenden Khaprakäfern befallen und versucht der Vermieter erfolglos mit ebenfalls gesundheits­gefährdenden Stoffen das Ungeziefer zu bekämpfen, so gilt die Wohnung als unbewohnbar. Der Mieter kann daher seine Miete um 100 % mindern. Dies hat das Amtsgericht Aachen entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da die ganze Wohnung von Khaprakäfern befallen war. Diese sind angesichts der Verursachung von Allergien gesundheitsgefährdend. Zudem scheiterte die vom Vermieter vorgenommene Ungezieferbekämpfung. Dies führte aber dazu, dass in der gesamten Wohnung das gesundheitsgefährdende Schädlingsbekämpfungsmittel verteilt war. Der Vermieter akzeptierte jedoch nicht das Minderungsrecht und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.

Recht zur Mietminderung bestand

Das Amtsgericht Aachen entschied gegen den Vermieter. Angesichts des massiven Befalls der Wohnung mit Khaprakäfern und dem gescheiterten Versuch der Schädlingsbekämpfung durch den Vermieter, sei die Wohnung unbewohnbar gewesen. Die Mieterin sei daher berechtigt gewesen ihre Miete auf "Null" zu reduzieren.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2013
Quelle: Amtsgericht Aachen, ra-online (zt/WuM 1999, 457/rb)

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