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Kommt es in einem Hotel nach einem Hurrikan zu Sanierungsarbeiten, muss der Reiseveranstalter darauf vor Reisebeginn hinweisen. Er muss sich zudem über den Zustand der Hotelanlage informieren. Die Reisenden können wegen Baulärms im Hotel eine Reisepreisminderung und Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreude geltend machen. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau hatte für sich und ihren Sohn eine Urlaubsreise in die Dominikanische Republik im Herbst 2017 gebucht. Am Urlaubsort angekommen, mussten beide jedoch feststellen, dass im Hotel
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe zunächst ein Anspruch auf
Der Klägerin stehe zudem ein Anspruch auf
Nach Auffassung des Landgerichts liege das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.06.2020
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 28806
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