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Kommt es im gebuchten Hotel zu Bau- und Renovierungsarbeiten, so liegt darin ein Reisemangel. Dies gilt auch dann, wenn der Reisende von den Bauarbeiten schon vor Reisebeginn erfuhr. Der Reisende kann in diesem Fall eine gleichwertige Ersatzreise buchen und die dadurch entstehenden Mehrkosten vom Reiseveranstalter ersetzt verlangen. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Paar buchte für die Zeit vom 03.10. bis 14.10.2017 eine Flugpauschalreise nach Teneriffa. Im September 2017 wurde ihnen mitgeteilt, dass in dem gebuchten Hotel 22 Zimmer in der 8. und 9. Etage renoviert werden. Die Reiseveranstalterin konnte auch Nachfragen keine genauen Angaben zum Umfang der Arbeiten machen. Die Reisenden verlangten nachfolgend mehrmals die Buchung eines anderen Hotels. Die Reiseveranstalterin reagierte darauf mit der einseitigen Stornierung der Reise. Die Reisenden buchten daraufhin eigenmächtig eine
Das Amtsgericht Hannover entschied zu Gunsten der Reisenden. Sie haben die
Das Amtsgericht hat zudem den Reisenden den Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2020
Quelle: Amtsgericht Hannover, ra-online (zt/RRa 2020, 18/rb)
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Dokument-Nr. 28662
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