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Informiert der Reiseveranstalter nach Buchung der Reise, dass am Urlaubsort Bauarbeiten durchgeführt werden und treten die Reisenden dennoch die Reise an, so steht ihnen wegen des Baulärms ein Anspruch auf Reisepreisminderung zu. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Buchung einer 14-tägigen Pauschalreise nach Gran Canaria für August 2018 erfuhren die Reisenden von der Reiseveranstalterin, dass neben dem gebuchten Hotel umfangreiche
Das Oberlandesgericht Celle entschied zu Gunsten der Kläger. Ihnen stehe der geltend gemachte Anspruch auf
Für unerheblich hielt das Oberlandesgericht die
Das Oberlandesgericht sah aufgrund der gravierenden Lärmbelästigung ebenfalls die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch wegen vertaner Urlaubsfreude für gegeben.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2020
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 28883
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