wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.06.2021
2-13 S 35/20 -

Unwirksame Klausel eines Verwaltervertrags über pauschale jährliche Erhöhung der Vergütung um 4 % bei Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft mit Verbrauchern

Unangemessene Benachteiligung der Wohnungseigentümer

Regelt eine Klausel in einem Verwaltervertrag die pauschale jährliche Erhöhung der Vergütung um 4 %, so ist diese Klausel unwirksam, wenn die Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft auch aus Verbrauchern besteht. Es liegt in diesem Fall eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher im Sinne von § 307 BGB vor. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Frankfurt a.M. im Jahr 2021 als Berufungsinstanz über die Wirksamkeit einer Klausel in einem Verwaltervertrag zu entscheiden. Nach der Klausel erhöhte sich jährlich die Vergütung der Verwalterin um pauschal 4 %. Die Wohnungseigentümergemeinschaft bestand auch aus Verbrauchern.

Unzulässige pauschale jährliche Erhöhung der Vergütung

Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied, dass die Klausel zur Vergütungserhöhung gemäß § 307 BGB unwirksam sei. Da die Wohnungseigentümergemeinschaft auch aus Verbrauchern bestand wertete das Gericht den Verwaltervertrag als Verbrauchervertrag im Sinne von § 310 Abs. 3 BGB. Es liege eine unzulässige Preisklausel vor, so das Gericht, da eine pauschale Preiserhöhung geregelt ist, ohne dass sichergestellt wird, dass im gleichen Umfang auch Preissteigerungen beim Verwalter eintreten. Die Preissteigerung von 4 % sei mehr als doppelt so hoch wie die Inflationsrate.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2021
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/WuM 2021, 527/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Langen, Urteil vom 29.01.2020
    [Aktenzeichen: 58 C 151/19]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2021, 527Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2021, Seite: 527

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Frankfurt-am-Main_2-13-S-3520_Unwirksame-Klausel-eines-Verwaltervertrags-ueber-pauschale-jaehrliche-Erhoehung-der-Verguetung-um-4-Prozent-bei-Wohnungseigentuemergemeinschaft~N30933

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30933 Dokument-Nr. 30933

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.