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Fehlende Außenbriefkästen können manchmal dazu führen, dass Post den Empfänger verspätet oder nur über Umwege erreicht. Vor allem den privaten Zustelldiensten ist ein Zugang zu abgeschlossenen Hausfluren nicht immer möglich. Fehlende Außenbriefkästen bei gleichzeitiger Existenz von Briefkästen im Hausflur begründen jedoch keinen Mietmangel, da sie den vertragsgemäß geschuldeten Gebrauch der Mietsache zum Wohnen nicht einschränken. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesgerichts Frankfurt/Oder hervor.
Die
Sie gaben in ihrer Begründung an, der Vermieter müsse die Voraussetzungen dafür schaffen, dass den
Der Vermieter verklagte die
Das Landgericht Frankfurt/Oder stellte fest, dass die
Ein Mangel sei auch nicht dadurch entstanden, dass mit der Liberalisierung des Briefmarktes das Postzustellungswesen eine Änderung erfahren habe. Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.04.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Frankfurt (Oder) (vt/st)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
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Dokument-Nr. 13196
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