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Das Landgericht Frankenthal hat dem Opfer eines Verkehrsunfalls ein Schmerzensgeld 400.000 Euro zugesprochen. Damit sprach das Gericht ein für die Verhältnisse in Deutschland auffallend hohes Schmerzensgeld aus und begründete dies mit den außergewöhnlich schweren Unfallfolgen für den Verletzten.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war als
Das Landgericht Frankenthal sah es nach der Einholung eines Sachverständigengutachtens als nicht erwiesen an, dass der Kläger - wie von der beklagten Versicherung behauptet - nicht angeschnallt war. Ebenso wenig konnte nach Auffassung des Gerichts nach der Vernehmung einer Vielzahl von Zeugen nachgewiesen werden, dass der
Nachdem der Kläger inzwischen auch psychisch erheblich unter den Unfallfolgen leide und in einem Pflegeheim leben müsse, hielt das Landgericht ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2020
Quelle: Landgericht Frankenthal/ra-online (pm/kg)
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